Gutscheine

Bedingungen fürReValue-Gutscheine.

Diese Bedingungen gelten für Gutscheine, die wir Ihnen als Auszahlung eines Ankaufs ausstellen. Sie ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Abschnitt 13.

Stand: 09.09.2026

1. Wofür diese Bedingungen gelten

Wenn Sie uns über unser Ankaufportal ein Gerät verkaufen, können Sie zwischen zwei Auszahlungswegen wählen: Überweisung auf Ihr Bankkonto oder einen ReValue-Gutschein. Entscheiden Sie sich für den Gutschein, gelten zusätzlich zu unseren AGB die Regelungen auf dieser Seite.

Diese Seite regelt ausschließlich Gutscheine, die wir als Auszahlung eines Ankaufs ausstellen. Für Gutscheine aus anderem Anlass würden wir Ihnen die dafür geltenden Bedingungen gesondert nennen.

2. Was der Gutschein ist

Der ReValue-Gutschein lautet auf einen Eurobetrag und ist ausschließlich in unserem Onlineshop unter revaluestores.com einlösbar. Er ist kein Zahlungsmittel für Waren oder Leistungen Dritter.

Der Betrag entspricht dem Ankaufpreis, den wir Ihnen nach der Prüfung bestätigt haben oder den Sie als angepasstes Angebot angenommen haben, zuzüglich 10 Prozent. Der Aufschlag ist unser Anreiz dafür, dass der Betrag im Shop bleibt.

Der Gutschein ist der vereinbarte Auszahlungsweg, kein Ersatz für eine Zahlung. Sie haben ihn bereits bei der Anmeldung des Ankaufs anstelle der Überweisung gewählt und konnten sich dort auch anders entscheiden.

3. Gültigkeit

Der Gutschein ist 3 Jahre gültig. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem wir ihn ausgestellt haben. Ein Gutschein aus dem Jahr 2026 ist also bis zum 31. Dezember 2029 einlösbar.

Damit entspricht die Gültigkeit genau der gesetzlichen Regelverjährung nach §§ 195, 199 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wir verkürzen sie nicht.

4. Wie Sie ihn einlösen

  • Den Code finden Sie in Ihrer Übersicht unter Meine Verkäufe und zusätzlich in der E-Mail zur Auszahlung.
  • Geben Sie den Code im Bestellvorgang im Feld für Rabatt- und Gutscheincodes ein.
  • Sie können den Gutschein in mehreren Bestellungen nach und nach einlösen. Reicht der Betrag für eine Bestellung nicht aus, zahlen Sie die Differenz mit einem der angebotenen Zahlungsmittel.
  • Ein Restbetrag bleibt auf dem Gutschein stehen und verfällt nicht. Er steht Ihnen bis zum Ende der Gültigkeit zur Verfügung.
  • Mehrere ReValue-Gutscheine können Sie in derselben Bestellung zusammen einlösen.
  • Mit einem Gutschein können Sie keinen weiteren Gutschein kaufen.

5. Der Code gehört behandelt wie Bargeld

Der Gutschein ist nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt. Wer den Code hat, kann ihn einlösen. Geben Sie ihn deshalb nicht weiter, wenn Sie ihn selbst nutzen möchten, und behandeln Sie ihn so sorgsam wie Bargeld.

Wenn Sie den Code verlegen. Sie finden ihn jederzeit in Ihrer Übersicht unter Meine Verkäufe und in der E-Mail zur Auszahlung. Sollte jemand anderes ihn bereits eingelöst haben, können wir den Betrag nicht ein zweites Mal ausstellen. Das liegt in der Natur eines Gutscheins, der ohne Namensprüfung funktioniert. Melden Sie sich trotzdem bei uns, dann sehen wir gemeinsam nach, was passiert ist.

Sie dürfen den Gutschein weitergeben oder verschenken. Ein Weiterverkauf ist damit nicht gemeint und auch nicht gewollt, aber wir hindern Sie nicht daran, ihn im Freundeskreis zu verschenken.

6. Keine Auszahlung in Geld

Der Gutschein und ein etwaiger Restbetrag werden nicht in bar ausgezahlt und nicht verzinst.

Das gilt, weil Sie den Gutschein bei der Anmeldung des Ankaufs bewusst anstelle der Überweisung gewählt haben. Hätten Sie Geld gewollt, hätten Sie dort die Überweisung wählen können. Solange wir Ihren Ankauf noch nicht bestätigt haben, können Sie uns schreiben und auf Überweisung wechseln. Wir brauchen dafür nur Ihre IBAN und den Kontoinhaber. Nach der Bestätigung geht das nicht mehr, denn ab da steht der Vertrag samt der vereinbarten Gegenleistung.

7. Wenn Sie eine Bestellung zurückgeben

Widerrufen Sie eine Bestellung, die Sie ganz oder teilweise mit einem Gutschein bezahlt haben, erstatten wir den mit dem Gutschein bezahlten Anteil wieder als Gutschein, nicht in Geld. Den mit einem anderen Zahlungsmittel bezahlten Anteil erstatten wir auf demselben Weg zurück, auf dem Sie ihn gezahlt haben.

Der neu ausgestellte Gutschein behält die Restlaufzeit des ursprünglichen. Sie verlieren dadurch also keine Zeit. Ihre Rechte aus dem Widerrufsrecht bleiben unberührt.

8. Missbrauch

Wir behalten uns vor, einen Gutschein zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er unrechtmäßig erlangt oder eingesetzt wurde. In diesem Fall melden wir uns bei Ihnen und nennen den Grund. Sperren wir zu Unrecht, geben wir den Gutschein selbstverständlich wieder frei.

9. Steuern

Wir sind Kleinunternehmer im Sinne von § 19 des Umsatzsteuergesetzes. Wir weisen deshalb keine Umsatzsteuer aus, weder auf dem Gutschein noch auf einer damit bezahlten Bestellung.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Für einen bereits ausgestellten Gutschein gelten die Bedingungen in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Ausstellung galt. Eine spätere Änderung wirkt sich darauf nicht aus.

11. Fragen

Schreiben Sie uns an support@revaluestores.com. Nennen Sie dabei bitte Ihre Vorgangsnummer, dann finden wir es schnell. Möchten Sie zuerst sehen, was Ihr Gerät wert ist, geht das hier: zum Ankauf.

Rechtsgrundlagen und Einordnung: §§ 195, 199 Absatz 1 BGB (Verjährung und damit Gültigkeitsdauer); § 307 BGB (Inhaltskontrolle); § 305c BGB (überraschende Klauseln); § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung); § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (begrenztes Netz, da der Gutschein ausschließlich beim Aussteller einlösbar ist).