Batterien und Altgeräte.
Geräte und Batterien gehören am Ende ihrer Nutzung nicht in den Hausmüll. Auf dieser Seite steht, was das Symbol auf Ihrem Gerät bedeutet, wozu Sie als Endnutzer verpflichtet sind und wo Sie Altgeräte und Altbatterien kostenlos abgeben können.
Stand: 31.08.2026
1. Was das Symbol bedeutet
Die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern steht auf Elektro- und Elektronikgeräten und auf Batterien. Sie ist keine Empfehlung, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Zeichen. Es bedeutet, dass das Gerät oder die Batterie am Ende der Nutzung getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden muss.
Bei Elektrogeräten ist das Symbol in Anlage 3 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes festgelegt, bei Batterien in Anhang VI Teil B der Verordnung (EU) 2023/1542.
2. Wozu Sie verpflichtet sind
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altgeräte und Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Das ergibt sich aus § 10 Absatz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes und aus § 6 Absatz 1 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes.
Bevor Sie ein Altgerät abgeben, müssen Sie außerdem
- Altbatterien, die nicht vom Gerät umschlossen sind, und Lampen, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, vom Gerät trennen und getrennt abgeben,
- selbst dafür sorgen, dass personenbezogene Daten auf dem Gerät gelöscht sind. Diese Verantwortung liegt bei Ihnen, nicht bei der Sammelstelle.
Batterien, die fest im Gerät verbaut sind und sich nicht zerstörungsfrei herausnehmen lassen, bleiben im Gerät. Sie geben dann das ganze Gerät als Elektroaltgerät ab.
3. Wo Sie Altbatterien abgeben können
- Bei den Sammelstellen und Wertstoffhöfen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Die Annahme ist unentgeltlich.
- In den Sammelboxen des Handels. Jeder Händler, der Batterien der betreffenden Art führt oder geführt hat, muss Altbatterien unentgeltlich zurücknehmen, unabhängig von Marke und Herkunft und ohne dass Sie etwas kaufen müssen.
Die Rücknahmepflicht des Handels gilt nur für lose Batterien, nicht für Geräte mit eingebauten Batterien. Für Geräte gilt der nächste Abschnitt.
4. Wo Sie Altgeräte abgeben können
- Bei den Sammelstellen und Wertstoffhöfen Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
- Im Handel: Vertreiber mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte, im Versandhandel mit entsprechend großen Lager- und Versandflächen, müssen Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen. Beim Kauf eines neuen Geräts derselben Art nehmen sie ein Altgerät zurück. Kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge nehmen sie auch ohne Kauf zurück, bis zu drei Stück je Geräteart.
Welche Sammelstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Kommune. Geben Sie Altgeräte nur bei berechtigten Stellen ab. Wer sie außerhalb dieser Wege einsammelt, ist dazu nicht befugt.
5. Was das für Ihre Bestellung bei uns bedeutet
Wir verkaufen keine losen Batterien, sondern Geräte, in denen Batterien oder Akkus verbaut sind. Eine Rücknahmepflicht für lose Altbatterien nach § 14 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes trifft uns deshalb nicht.
Auch die Rücknahmepflicht für Altgeräte nach § 17 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes greift bei uns nicht, weil unsere Lager- und Versandflächen die dort genannte Grenze von 400 Quadratmetern nicht erreichen.
Ein Gerät, das noch funktioniert, ist kein Fall für die Entsorgung. Wenn Sie Technik abgeben möchten, die noch läuft, sehen Sie sich unseren Ankauf an.
6. Lithium-Akkus: worauf Sie achten müssen
Beschädigte Akkus gehören nicht in eine Sammelbox. Ist ein Akku aufgebläht, verformt, ausgelaufen oder war er in einem Brand oder Wasserschaden, geben Sie ihn nicht in eine Sammelbox im Handel. Bringen Sie ihn getrennt und möglichst in einem nicht brennbaren Behälter zum Wertstoffhof und weisen Sie das Personal darauf hin.
Pole abkleben. Kleben Sie bei losen Lithium-Batterien die Pole mit Klebeband ab, bevor Sie sie abgeben. Berühren sich die Kontakte mit Metall, kann ein Kurzschluss und dadurch ein Brand entstehen.
Nicht in den Hausmüll und nicht in den Gelben Sack. Werden Lithium-Akkus in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen zerdrückt, können sie sich entzünden. Das Gesetz nennt dieses Brandrisiko ausdrücklich als Grund für die getrennte Erfassung, siehe § 18 Absatz 1 Nummer 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.
Lagern Sie Akkus bis zur Abgabe kühl, trocken und nicht in praller Sonne. Öffnen, verformen oder durchstechen Sie einen Akku nicht und werfen Sie ihn nicht ins Feuer.
7. Warum die getrennte Sammlung wichtig ist
Batterien und Elektrogeräte enthalten Stoffe, die in den Hausmüll oder in die Umwelt nicht hineingehören, darunter Schwermetalle wie Cadmium und Blei. Werden sie falsch entsorgt, können sie Boden und Wasser belasten und die Gesundheit gefährden.
Gleichzeitig stecken in den Geräten Rohstoffe, die sich zurückgewinnen lassen. Beides funktioniert nur, wenn die Geräte und Batterien getrennt erfasst werden und nicht im Restmüll landen.
8. Fragen zur Rückgabe
E-Mail
support@revaluestores.com
Telefon
+49 162 6158629
Wenn Sie nicht sicher sind, ob in Ihrem Gerät ein Akku verbaut ist oder wie Sie ihn entnehmen, fragen Sie uns. Wir sehen im Prüfbericht nach.
Rechtsgrundlagen: §§ 9, 10, 17, 18 Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie dessen Anlage 3; §§ 6, 14, 24 Batterierecht-Durchführungsgesetz; Artikel 13, 62, 64 und 74 sowie Anhang VI der Verordnung (EU) 2023/1542. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.