Verbraucherrechte

Gesetzliche Gewährleistung.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht. Wir verwenden dafür die harmonisierte Mitteilung, deren Gestaltung und Inhalt die Europäische Kommission europaweit einheitlich festgelegt hat. Wir dürfen daran nichts verändern.

Stand: 05.09.2026

Amtliche Mitteilung der Europäischen Kommission zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
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1. Was die gesetzliche Gewährleistung ist

Die Gewährleistung ist keine freiwillige Leistung, sondern ein Recht, das Ihnen das Gesetz gibt. Sie gilt für jeden Kauf bei uns, ohne dass Sie dafür etwas tun oder zahlen müssen.

Sie greift, wenn die gelieferte Ware bei der Übergabe nicht dem entspricht, was vereinbart war.

2. Wie lange sie gilt

Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.

Bei gebrauchten Waren erlaubt das Gesetz, diese Frist auf ein Jahr zu verkürzen (§ 476 Absatz 2 BGB). Wir verkürzen die Frist nicht. Es bleibt bei zwei Jahren.

3. Was ein Mangel ist und was keiner ist

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert.

Gebrauchsspuren, die der angegebenen Zustandsstufe entsprechen und in der Produktbeschreibung oder im Prüfbericht ausgewiesen sind, sind kein Mangel. Sie sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Was die einzelnen Zustandsstufen bedeuten, beschreiben wir auf unserer Seite zur Zustandsbewertung.

4. Welche Rechte Sie haben

Zunächst können Sie Nacherfüllung verlangen, und zwar nach Ihrer Wahl:

  • eine kostenlose Nachbesserung oder
  • eine kostenlose Ersatzlieferung.

Die dafür erforderlichen Aufwendungen tragen wir, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Ist eine der beiden Arten nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, können wir sie ablehnen (§ 439 Absatz 4 BGB). Bei älteren Geräten trifft das häufig auf die Reparatur zu, weil der Aufwand den Wert des Geräts übersteigt. Ihr Anspruch beschränkt sich dann auf die Ersatzlieferung.

Können wir Ihnen ein Gerät derselben Zustandsstufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist beschaffen, sagen wir Ihnen das und nennen einen voraussichtlichen Termin. Wollen Sie nicht warten, erstatten wir Ihnen den vollen Kaufpreis. Die Kosten der Rücksendung tragen wir in beiden Fällen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigern wir sie oder ist sie Ihnen nicht zuzumuten, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz bleibt daneben möglich.

5. Wie Sie einen Mangel melden

Bitte melden Sie sich möglichst bald bei uns:

Nennen Sie uns dabei Ihre Bestellnummer und beschreiben Sie den Mangel. Ein Kaufnachweis, etwa die Bestellbestätigung oder die Rechnung, hilft uns bei der Zuordnung.

6. Unterschied zum Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist etwas anderes als die Gewährleistung. Mit dem Widerruf können Sie den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen beenden, unabhängig davon, ob die Ware mangelhaft ist. Die Einzelheiten und die Fristen ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.

7. Gewerbliche Garantien

Neben der gesetzlichen Gewährleistung kann es freiwillige gewerbliche Garantien geben, zum Beispiel eine Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Solche Garantien treten neben die gesetzliche Gewährleistung und schränken sie nicht ein.

Wir übernehmen für die von uns verkauften Geräte keine eigene Garantie. Eine Haltbarkeitsgarantie eines Herstellers, die wir mit der EU-Kennzeichnung „GARAN“ ausweisen müssten, liegt uns für diese Geräte nicht vor.

8. Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht in der Europäischen Union finden Sie im Portal „Ihr Europa“: europa.eu/youreurope/garantien. Dorthin führt auch der QR-Code in der oben abgebildeten Mitteilung.

Die vertraglichen Regelungen zur Mängelhaftung finden Sie in Abschnitt 11 unserer AGB.

Rechtsgrundlagen: §§ 434, 437, 438, 476 BGB; Artikel 246a § 1 Absatz 1 Nummer 11 EGBGB; Artikel 22a der Richtlinie 2011/83/EU; Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.